Allgemeine Geschäftsbedingungen JB Foliendesign

Stand Mai 2018

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausnahmslos fur Abschluss und Abwicklung aller Verträge/Aufträge mit unseren Kunden. Sie gelten vorrangig etwaiger abweichender Einkaufsbedingungen oder sonstiger Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen Bestätigung. Die Bestätigung erfolgt nur in Schriftform.

2. Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen gemäß Fernabsatzgesetz

2.1 Widerruf
Dem Verbraucher i.S.d. FernAbsG steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rucksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an JB Foliendesign, E. Busch,Gersthofer Straße 60, 86169 Augsburg. Rücksendung der Ware nur nach Absprache, sonst keine Annahme!

2.2 Rücksendungen
Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher bis zu einem Bestellwert von 100,- Euro die Rucksendekosten. Unfrei verschickte Ware wird generell nicht angenommen! Ausnahmen nur nach vorheriger Absprache. Voraussetzung ist eine Rücksendung in Originalverpackung oder einer geeigneten Ersatzverpackung, welche den Zustand der Ware nicht beeinträchtigt und der einwandfreie unbenutzte Zustand der Ware. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Ware, die nach Kundenspezifikationen (Sonderanfertigungen/Maßanfertigungen) angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Voraussetzung: Das Produkt wurde korrekt gefertigt und bietet keinen Reklamationsanlass.

3. Angebote - Preise - Fertigungs-und Lieferfristen

3.1 Angebote/Preise
Unsere Angebote werden erst verbindlich, wenn sie nach Eingang einer Bestellung schriftlich (per Fax oder eMail) bestätigt werden. Für die Beschaffenheit der zu liefernden Gegenstände ist ausschließlich der Inhalt der Auftragsbestätigung maßgeblich. Unsere Angebote sind stets vertraulich zu behandeln.

3.2 Lieferung / Fristen
Die Lieferfrist wird in der Regel im Angebot oder in der AB fixiert. Es wird naturgemäß versucht, Fixtermine zu halten. In Ausnahmefällen kann Lieferverzug entstehen, insbesondere, wenn seitens Vorlieferanten Lieferrückstände auftreten. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist die Lieferung technisch verbesserter Artikel oder solcher, die nur unwesentlich in Form, Größe oder Farbe abweichen, zulässig. Bestellungen sind für die Dauer von zwanzig Arbeitstagen ab Eingang bei uns verbindlich.

3.3 Preise und Vergütungen
Die Preise verstehen sich ab Werk – JB Foliendesign. Kosten für Verpackung und Fracht gehen, soweit nicht anders vereinbart, zu Lasten des Käufers. Weiteres sh. Nr. 5 Wir liefern innerhalb Deutschlands gegen Vorkasse (Überweisung / Barzahlung) oder im Ausnahmefall per Nachnahme. Die Gebühr für eine Nachnahmesendung innerhalb Deutschlands berechnet sich nach den allgemeinen Posttarifen und versteht sich zuzüglich des berechneten Gesamtwarenwertes. Für Warenversand werden die allgemeinen Preise der Post bzw. des beauftragten Dienstleisters zugrunde gelegt, zzgl. einer Verpackungs-u. Handlingpauschale. Sollte aufgrund der Sendungsgröße Versand via Spedition oder Kurier nötig sein, werden entsprechende Preise berechnet. Preisnachlass kann auf Anfrage gewährt werden. Online-Bestellungen werden nur bearbeitet und ausgeliefert wenn vollständig ausgefüllte Online-Formulare bei uns eingegangen sind. Der Vertrag zwischen Kunde und JB Foliendesign kommt zustande, wenn eine Auftragsbestätigung erstellt ist. (formlos als Mailtext oder AB-Formular)

3.4 Kalkulation
Die Preise für spezielle Design-Anfragen lassen sich sicherer von uns kalkulieren, wenn Sie uns die Möglichkeit für telefonische Rücksprachen oder per E-Mail einräumen. Ein kalkuliertes Angebot ist nur in Schriftform bindend.

3.5 Markenschutzrechte fremder Firmen
Aus gegebenem Anlass und immer wiederkehrender Kundenanfragen weisen wir darauf hin, das evtl. von unseren Kunden zur Anfertigung in Auftrag gegebene Marken, Markenzeichen sowie deren Logos und Schriftzüge das Eigentum der jeweiligen Markeninhaber sind. Die private oder geschäftliche Verwendung dieser Zeichen liegt im Verantwortungsbereich des Kunden.

3.6 Verwendung geschützer Logos, Bilder etc.
Gibt ein Kunde ein Projekt in Auftrag, welches insgesamt oder zu Teilen bzw. Ausschnitten aus urheberrechtlich oder markenrechtlich geschützem Datenmaterial besteht, wird der Auftrag abgelehnt. Ausnahme: Der Kunde erbringt einen glaubhaften Nachweis, daß er zur Nutzung (privat oder kommerziell) befugt und berechtigt ist.

3.7 Haftung bei Markenrechtverletzungen
Die Fa. JB Foliendesign weist eine Haftung in Verletzungsfällen nach Punkt 3.5 und 3.6 zurück, da eine wissentliche und evtl. arglistige Nutzung fremder Rechte ausgeschlossen ist und entsprechende Kundenanfragen bei Wissen oder Bekanntwerden eines fremden Rechtsanspruches abgelehnt bzw. sofort eingestellt werden.

4. Datenschutz

4.4 Konformität EuDSGVo
Alle durch Kunden an uns übermittelten oder übergebenen Daten werden von uns konform zur am 25.05.2018 in Kraft getretenen EuDSGVo behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

4.5 Weitergabe von Daten bei Notwendigkeit
Ist zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung eine Weitergabe von Daten unumgänglich (z.B. zur Anfertigung von Vorerzeugnissen o.ä) wird Ihr Einverständnis zu ausschließlich diesem Zweck vorausgesetzt.

4.6 Datenüberlassung an Dritte zur Verwertung
Eine Datenüberlassung an Dritte zum Zwecke einer datentechnischen Verwertung - gleich welcher Art - wird definitiv ausgeschlossen, soweit Punkt 4.5 nicht zutreffend ist.
Weitere Informationen hinsichtlich Genehmigung, Auskunftsrecht, Widerspruch, Datenlöschung etc. sowie Kontakte siehe unter https://www.jb-foliendesign.de/datenschutz/

5. Liefer- und Leistungszeit

5.1 Termintreue und verbindliche Lieferzusagen
Nur ausdrücklich genau bezeichnete Liefertermine und -fristen sind für uns verbindlich. Alle Auftragsbestätigungen und Terminzusagen erfolgen unter dem Vorbehalt der Beschaffungsmöglichkeit. Werden wir durch Verzug eines Vorlieferanten oder Herstellers an der Einhaltung einer Lieferfrist gehindert, so ist der Käufer mit einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist einverstanden. Hierzu genügt eine Information an den Kunden durch JB Foliendesign.

5.2 Rücktritt vom Vertrag
Im Falle der Unmöglichkeit oder höheren Gewalt kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten, wenn der festgelegte Lieferzeitpunkt mehr als 4 Wochen überschritten wird. Der Rücktritt des Käufers vom Vertrag wegen Nichteinhaltung einer Lieferfrist setzt schriftliche Mahnung nach Ablauf der Lieferfrist und Setzung einer angemessenen Nachfrist voraus. Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzugs sind ausdrücklich ausgeschlossen, ausgenommen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unsererseits.

6. Vergütung der Leistungen – Arbeitsaufwand und Urheberrecht

6.1 Leistungsvergütung / Abrechnung
Die Leistungsvergütung wird nach dem in der Werbetechnikbranche üblichen Stundensatz – jedoch mind. –50,00€- berechnet und zuzüglich Steuern in Rechnung gestellt. Abweichungen, welche durch besonderen Mehraufwand entstehen, werden gesondert festgelegt und ausgewiesen. Die Aufwandsvergütung für Aufmaß / Grafische Arbeiten / Layout kann auch als paschaler Betrag ausgewiesen werden. Bei aufwändigeren Projekten wird nach Stundensatz (15 Min.-Schritte)abgerechnet

6.2 Erstellung von Maßstabsskizzen
Auf Kundenwunsch erstellte Skizzen werden zu einem Pauschalpreis von 50.-€ berechnet. Dieser Betrag dient als Schutzgebühr und wird bei Auftragserteilung verrechnet.

6.3 Urheberrecht
Von der Fa. JB-Foliendesign erstellte Dateien und Designs werden auf Basis eines „Werkvertrages“ gefertigt und sind Eigentum von JB-Foliendesign. (Urheberrecht) Der Werkvertrag kommt durch mündliche, schriftliche oder anderweitige Auftragserteilung zustande. Der Ersteller der Dateien ist nicht verpflichtet, die Dateien dem Kunden auszuhändigen. Abweichungen bzw. sonstige Vergütungen für evtl. Sonderleistungen werden separat ausgehandelt bzw. im Angebot vermerkt.

6.4 Datenerwerb angefertigter Daten
Eine Überlassung der Layoutdateien ist nach Absprache möglich, jedoch nicht zwingend, da die Daten – auch wenn im Kundenauftrag erstellt – das „geistige Eigentum“ bzw. Produkt des Grafikers sind.
Eine Überlassung kann gegen Entgelt oder kostenfrei erfolgen. Wenn nicht ausdrücklich freigegeben, können die Daten nur zum im Kaufvertrag/Rechnung angegebenen Zweck verwendet werden (sh. auch 5.4). Eine Nutzung von erstellten Logos oder Grafiken ohne Genehmigung ist nicht statthaft und kann ggf. mit einer Unterlassungsverfügung geahndet werden.

6.5 Nutzungsrechte durch Kunden
Werden Daten an den Auftraggeber (Kunden) herausgegeben, so kann der Kunde diese wie vereinbart Nutzen. Ein beschränktes oder unbeschränktes Nutzungsrecht der Daten muß jedoch schriftlich festgelegt werden. Anspruch auf Herausgabe von Dateien besteht nicht; lediglich vom Auftraggeber (Kunden) bereitgestellte Daten/Datenträger müssen wieder ausgehändigt werden. Die Fa. JB-Foliendesign erhebt bzw. erwirbt keinen Eigentumsanspruch auf zur Verfügung gestellte Firmenlogos oder kundeneigene – zur Auftragsdurchführung gelieferte – Daten oder Teildaten und Vorlagen. Der Kunde versichert durch Auftragsvergabe an JB-Foliendesign, sich das Vervielfältigungsrecht oder Nutzungsrecht der verwendeten (evtl. geschützten) Logos erworben zu haben. Dies gilt insbesondere für die Verwendung geschützter Markenlogos (z.B. Coca Cola) Eine Haftung gegenüber dem Rechteinhaber geschützter Logos wird vom Auftraggeber getragen. (siehe auch 3.6 und 3.7)

6.6 sonstige Rechte an Leistungen durch JBFoliendesign
Im Ergebnis des Auftrags (Enddatei) eingebundene Designs oder Logos unterliegen dem Urheberrecht in Bezug auf die auftragsbezogene Gestaltung und gehören der Fa. JB-Foliendesign, Rechte auf Fremdlogos sind ausgeschlossen, soweit nicht anders vereinbart.

7. Referenzbilder / Videoclips / Bilderserien / Bildrechte

7.1 Anfertigung von Fotos Während des Fertigungsprozesses bzw. nach Abschluß eines Projektes werden zu Dokumentation Fotos erstellt. Dies dient zum Einen der evtl. Beweissicherung, Beschreibung von Vorgängen oder als Referenz.

7.2 Nutzung von Refernzbildern
Von JB Foliendesign erstellte Fotos oder Videoclips werden durch uns auch als Referenzbilder zur Eigenwerbung eingesetzt. Dazu werden sie online gestellt.

7.3 Online-Medien
Als Online - Plattform dient zum Einen die Firmenwebseite von JB Foliendesign und des Weiteren sogenannte "Social-Media". JB Foliendesign verwendet ausser der webseite noch einen Facebookaccount, sowie zur schnellen Kommunikation WhatApp.

8. Versand und Gefahrenübergang

Teillieferungen, insbesondere umfangreicher Aufträge, durch uns sind zulässig, soweit dies dem Käufer zumutbar ist. Dies wird in der regel jedoch vorab mitgeteilt bzw. besprochen. Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Käufer keine ausdrücklichen Weisungen gibt. Die Gefahr geht auf den Käufer über sobald die Sendung mit den Liefergegenständen vom Spediteur an den Käufer übergeben wird. Der Käufer hat offensichtliche Transportschäden beim Spediteur oder Frachtführer unverzüglich zu rügen und dies anschließend auch der Fa. JB Foliendesign mitzuteilen, um Ansprüche geltend machen zu können. Die Mitteilung bedarf der Schriftform (bzw. Fax oder eMail). Bei unbegründeter Annahmeverweigerung sind wir berechtigt, ohne Nachfristsetzung nach unserer Wahl entweder vom Vertrag zurückzutreten, oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Kosten und Schäden, die durch Nichtabnahme entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, ohne Rücksicht auf den Grund der Annahmeverweigerung. Versandkosten: Es werden die Versandkosten des jeweilig beauftragten Transporteurs fällig, zzgl. einer Verpackungspauschale, welche nach Aufwand berechnet wird.

9. Gewährleistung und Haftung

9.1 Garantie / Gewährleistung
Wir leisten Garantie auf Haltbarkeit, Farbechtheit und UV-Beständigkeit der verarbeiteten Materialien nur im Rahmen der Herstellergarantie. Bei eindeutigen Verarbeitungsfehlern (z.B. Ablösen der Folien ohne Fremdeinwirkung) wird im Rahmen der Notwendigkeit nachgebessert. Gleiches gilt für festgestellte mangelhafte oder unsachgemäße Verarbeitung. Schlagen drei Nachbesserungsversuche des Verkäufers fehl und ist eine Ersatzlieferung mangelfreier Gegenstände nicht möglich, kann der Käufer nach Mahnung und nach Fristsetzung hinsichtlich des einzelnen, mangelhaften Gegenstandes vom Vertrag zurücktreten. Der Ersatz jeglicher Mangelfolgeschäden und Verzugsschäden ist ausgeschlossen.

9.2 Montagearbeiten (spartenfremde Tätigkeiten)
Die Fa. JB Foliendesign liefert montagefertige Werbeprodukte . Aus fachlichen, sicherheitstechnischen, organisatorischen und Haftungsgründenfüht JB Foliendesign - abgesehen von Kleinarbeiten - keine Montagearbeiten durch. Leuchtkästen, Schilder, Werbeanlagen etc. welche der Montage und / oder elektrischem Anschluß bedürfen, werden durch einen zugelassenen und kompetenten Montagepartner befestigt / eingerichtet. Die ordnungsgemäße Ausführung obliegt dem beauftragten Montagedienst. Eine zuverlässige Montagefirma kann auf Wunsch vermittelt werden.

9.3 Kosten der Montage
Da Werbeanlagen montagefertig (=montage-/anschlussbereit) geliefert werden und die Montage extern und eigenverantwortlich durch den Montagebetrieb durchgeführt wird, gehen die Zahlungen für die vom Monteur erbrachten Leistungen -soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart - an diesen. Rechnungstellung erfolgt entsprechend durch Monteur.

9.4 Mängel bei der Montage
Sollten nach einer Montage Mängel auftreten, so ist wie folgt vorgesehen: Hat der Kunde einen eigenen Vertrag mit der Montagefirma geschlossen, sind Mängel ausschließlich Haftung der Montagebaufirma.

9.5 Schadenersatz
Der Ersatz sonstiger Schäden außerhalb der Gewährleistung der Materialhersteller ist ausgeschlossen, ausgenommen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen. Insbesondere ausgeschlossen sind sogenannte Spannungsbrüche von Scheiben, welche trotz fachgerechter Verarbeitung der Folie vorkommen können, aber deren Ursachen nicht zweifelsfrei auf die Verlegung der Glasfolien zurückgeführt werden können. Ein evtl. Schadensgutachten ist vom Kunden im Zweifelsfall beizubringen.
Der Kunde versichert, bei fehlender Scheibenmarkierung, daß die Scheiben folierbar sind. Dies wird mit Auftragserteilung in jeder Form (mündlich-telefonisch oder schriftlich) ausdrücklich akzeptiert. Die Folierbarkeit der Scheiben wird vorausgesetzt, wenn bereits eine alte Folierung (z.B. vom Geschäftsvorgänger) angebracht war/ist.

10. Zahlung und Eigentumsvorbehalt

10.1 Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen unserer Produkte erfolgen unter Eigentumsvorbehalt nach folgender Maßgabe: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen, aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer entstandenen und künftig entstehenden Forderungen, gleich welcher Art unser Eigentum, auch für den Fall, daß einzelne oder alle Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt worden ist.

10.2 Vorauskasse
Leistet ein Kunde Vorauszahlung, erhält er darüber eine Bestätigung nach Zahlungseingang. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt ein Produktionsbeginn mit Eingang der vereinbarten Vorauszahlung. Bei Terminaufträgen hat der Kunde für rechtzeitigen Zahlungseingang Sorge zu tragen. Ein Nachweis durch Überweisungsbeleg mit TAN genügt in der Regel zur Terminwahrung.

10.3 Zahlung von Fahrzeugbeschriftungen
Um Zahlungsausfällen oder vermehrt aufkommendem Zahlungsverzug entgegenzuwirken, werden beschriftete Fahrzeuge nur noch gegen Vorkasse (sh. auch 9.2) oder Zahlung bei Abholung an den Kunden ausgehändigt. Zahlung bei Abholung kann gegen Barzahlung oder EC-Zahlung mit PIN erfolgen. Lastschrifteinzug oder Scheckzahlung ist ausdrücklich nicht vorgesehen.

10.4 Bezahlung von Leistungen oder Waren im allgemeinen
Sofern die Punkte 9.2 und 9.3 nicht zutreffen wird die Bezahlung gegen Rechnungstellung vorgenommen. der Betrag wird fällig bei Rechnungslegung, die gesetzliche Zahlungsfrist von 14 Tagen ist einzuhalten, es sei denn, es wurden andere Zahlungskonditionen vereinbart. Änderungen des Zahlungszieles oder Ratenzahlungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

10.5 Weiterverkauf erworbener Produkte
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt; er hat sich das ihm zustehende Eigentum an der Ware seinen Abnehmern gegenüber vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mind. 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach Diskont-Überleitungsgesetz zu berechnen.
Der Käufer kann gegen Forderungen unsererseits nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn es auf demselben Liefervertrag beruht.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1 Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Sofern der Besteller Kaufmann ist oder seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von JB Foliendesign (Augsburg) vereinbart.

12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, daß der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.

JB Foliendesign Mai 2018
E. Busch